Rechtsprechung
   SG Osnabrück, 13.07.2006 - S 8 U 37/06 ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,106748
SG Osnabrück, 13.07.2006 - S 8 U 37/06 ER (https://dejure.org/2006,106748)
SG Osnabrück, Entscheidung vom 13.07.2006 - S 8 U 37/06 ER (https://dejure.org/2006,106748)
SG Osnabrück, Entscheidung vom 13. Juli 2006 - S 8 U 37/06 ER (https://dejure.org/2006,106748)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,106748) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.03.2003 - L 6/3 U 462/02

    Vorwegnahme der Hauptsache; Auslegung eines Antrages; Beteiligung am

    Auszug aus SG Osnabrück, 13.07.2006 - S 8 U 37/06
    Auf der Grundlage der Umsätze, die der Antragsteller in den Jahren 2004 und 2005 (bis zur Kündigung) durch die Beteiligung am Durchgangs-arztverfahren in Höhe von 58.345,33 EUR erzielt hatte (vgl. Bl. 28 der Prozessakten), ergibt sich unter Berücksichtigung, dass es sich um ein Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes handelt und ein Abschlag auf ¼ des Betrages angemessen erscheint (vgl. LSG Niedersachsen Beschluss vom 13. März 2003 - L 6/3 U 462/02 ER) ein Streit-wert in Höhe von - gerundet - 14.600,- EUR.
  • OLG Celle, 11.10.2007 - 8 U 126/07

    Fehlerhafte Angaben über das Wertsteigerungspotential einer Immobilie sowie über

    Dabei steht es einem auf Befragen des Käufers erteilten Rat gleich, wenn der Verkäufer als Ergebnis intensiver Vertragsverhandlungen Berechnungsbeispiele über Kosten und finanzielle Vorteile des Erwerbs vorlegt, die den Käufer zum Vertragsabschluss bewegen sollen (Urteil des BGH vom 20. Juli 2007 - V ZR 227/06 ; BGHZ 156, 371, 374; 140, 111, 115; NJW 2007, 1874; 2004, 64; 2003, 1811; WM 2005, 205; Urteile des Senats vom 29. März 2007 - 8 U 143/06 ; 13. Juli 2006 - 8 U 37/06 ).

    Denn dabei handelt es sich um einen nichtssagenden und zudem aufgrund der optisch kleinen Schreibweise auch noch versteckten Satz, der keinerlei konkrete Aussage zu den tatsächlich steigenden Sparraten und deren Höhe enthält (vgl. zu dieser Problematik bereits Urteile des Senats vom 13. Juli 2006 - 8 U 37/06 - und 8 U 7/06).

    b) Der Klageantrag zu 1), dessen Form der Senat auch in vorangegangenen Urteilen gegen die Beklagte bestätigt hat (vgl. Urteile vom 13. Juli 2006 - 8 U 7/06 und 8 U 37/06 - sowie vom 29. März 2007 - 8 U 143/06 ), bedurfte nur insoweit einer Korrektur mit der Folge einer teilweisen Zurückweisung der Berufung, als die Erwerber die Wohnung lastenfrei in Abteilung III und nur mit bestimmten Belastungen in Abt. II des Wohnungsgrundbuchs erworben haben.

    Dies ist hier eine vertretbare Schadensberechnung, die sich auf einen Teil des entstandenen Schadens beschränkt (Urteile des Senats vom 13. Juli 2006 - 8 U 37/06 und 8 U 7/06 ; OLG Oldenburg, Urteil vom 1. Juni 2006, 8 U 241/05, S. 23 f.; vgl. auch BGH NJW 2006, 1582, wonach bei bloßer Rückforderung des Kaufpreises für ein selbst genutztes Gebäude ohne Geltendmachung weiterer Schäden der Erwerber sich nicht die übliche Miete anrechnen lassen muss, sondern nur eine lineare Wertminderung des zurückgegebenen Gebäudes in Betracht kommt, wofür hier nichts ersichtlich ist).

  • OLG Celle, 29.03.2007 - 8 U 143/06

    Verletzung eines Beratungsvertrages beim Verkauf sog. Schrottimmobilien; Pflicht

    b) Der Klageantrag zu 1), dessen Form der Senat auch in vorangegangenen Urteilen gegen die Beklagten bestätigt hat (vgl. Urteile vom 13. Juli 2006 - 8 U 7/06 und 8 U 37/06 -), bedurfte nur insoweit einer - diesbezüglich der Berufung stattgebenden und die Klage abweisenden - Korrektur, als die Klägerin und der Drittwiderbeklagte die Wohnung lastenfrei in Abteilung II und III des Wohnungsgrundbuchs erworben haben und sie deshalb auch verpflichtet sind, der Beklagten zu 1) insgesamt lastenfreies und nicht nur von der in Abteilung III des Grundbuchs eingetragenen Grundschuld der ... HYP befreites Eigentum an der Wohnung zurückzuübertragen.
  • OLG Celle, 14.02.2008 - 8 U 148/07
    Dies ist hier eine vertretbare Schadensberechnung, die sich auf einen Teil des entstandenen Schadens beschränkt (Urteile des Senats vom 13.07.2006 - 8 U 37/06 und 8 U 7/06 - vom 11.10.2007 - 8 U 126/07 - OLG Oldenburg, Urt.v. 01.06.2006 - 8 U 241/05 -, S. 23 f.; vgl. auch BGH NJW 2006, 1582, wonach bei bloßer Rückforderung des Kaufpreises für ein selbstgenutztes Gebäude ohne Geltendmachung weiterer Schäden der Erwerber sich nicht die übliche Miete anrechnen lassen muss, sondern nur eine lineare Wertminderung des zurückgegebenen Gebäudes in Betracht kommt, wofür hier nichts ersichtlich ist).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht